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Lernnest Heepen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Unterrichtsverträge zwischen der Lernnest Heepen GbR, Salzufler Straße 41, 33719 Bielefeld („Lernnest“), und dem Elternteil oder Sorgeberechtigten, der ein Kind anmeldet („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Zustandekommen des Vertrages

Eine Anfrage über diese Website ist noch keine Buchung. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir einen Platz in Textform bestätigen — per E-Mail oder auf Papier — und der Kunde die Anmeldung gegenzeichnet. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er für das Kind sorgeberechtigt ist.

3. Leistungen

Das Lernnest erteilt Unterricht in kleinen Gruppen zu den gebuchten Zeiten während der Schulzeit des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gruppengrößen entsprechen den Angaben auf dieser Website: höchstens fünf Lernende in den Grundschulgruppen, vier in den Mathegruppen der Klassen 5–10, drei in der Gruppe Q1–Q2 und acht in der stillen Lernzeit. Das Lernnest schuldet die sorgfältige Erteilung des Unterrichts, nicht eine bestimmte Note oder ein bestimmtes Prüfungsergebnis. Aussagen über Lernerfolge sind ausdrücklich keine Zusicherung.

4. Beiträge und Zahlung

Es gelten die auf dieser Website veröffentlichten Beiträge: 69 € im Monat für die Lese- und Rechengruppe der Grundschule, 89 € im Monat für Mathe ab Klasse 5, 139 € im Monat für das Geschwisterpaket mit zwei Kindern eines Haushalts und 25 € pro Abend für den Elternabend. Die Beiträge sind monatlich im Voraus fällig und werden am dritten Werktag des Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Sie sind nach § 4 Nr. 21 lit. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei. Es gibt keine Anmeldegebühr und kein gesondertes Materialgeld. In Monaten mit Schulferien ist der volle Beitrag zu zahlen, da der Monatsbeitrag den Ferienplan bereits berücksichtigt.

5. Versäumte Stunden

Eine vom Lernenden versäumte Stunde wird nicht erstattet. Wird sie vorher angekündigt, bieten wir in derselben Woche einen Platz in derselben Gruppe an einem anderen Tag an, sofern ein Platz frei ist. Fällt eine Stunde beim Lernnest aus, wird sie innerhalb von vier Wochen nachgeholt oder der auf sie entfallende Beitrag gutgeschrieben.

6. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, ohne Angabe von Gründen. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, kann er ihn binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, durch eindeutige Erklärung an hallo@lernnest-heepen.de. Hat der Unterricht auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits begonnen, ist ein angemessener Betrag für die bereits erbrachten Stunden zu zahlen.

8. Aufsicht und Abholung

Das Lernnest beaufsichtigt die Lernenden ausschließlich in den gebuchten Zeiten auf dem Gelände. Der Kunde gibt auf der Anmeldung an, ob das Kind nach der Stunde allein gehen darf und, wenn nicht, wer es abholen darf. Für den Weg zum und vom Lernnest übernimmt das Lernnest keine Verantwortung.

9. Haftung

Das Lernnest haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für mitgebrachte Gegenstände wird außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden so verarbeitet, wie es die Datenschutzerklärung beschreibt. Daten, die ein Kind betreffen, verarbeiten wir auf Grundlage der bei der Anmeldung erteilten elterlichen Einwilligung und beschränkt auf den dort beschriebenen Umfang.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Kunden bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Erfüllungsort ist Bielefeld.